Björn Wrase: Rechtsanwalt und Inkasso Anwalt aus Hamburg

Björn Wrase, Inkasso Anwalt und Rechtsanwalt der Kanzlei Wrase in Hamburg

Björn Wrase ist Rechtsanwalt, Diplom-Jurist und Gründer der Kanzlei Wrase in der Hamburger HafenCity. Als Inkasso Anwalt unterstützt er Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler und Privatpersonen dabei, offene Forderungen durchzusetzen. Außerdem berät die Kanzlei bundesweit im Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Datenschutzrecht sowie im IT- und KI-Recht.

Werdegang: vom Jurastudium zur eigenen Kanzlei

Björn Wrase studierte Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg. Nach dem juristischen Vorbereitungsdienst und dem Zweiten Staatsexamen wurde er 2010 als Rechtsanwalt zugelassen und gründete am selben Tag die Kanzlei Wrase. Seitdem berät und vertritt er zudem Mandanten von Hamburg aus im gesamten Bundesgebiet.

  • 2002–2006: Studium der Rechtswissenschaft, Universität Hamburg
  • 2006–2007: Erstes Juristisches Staatsexamen, Abschluss als Diplom-Jurist
  • 2008–2010: Juristischer Vorbereitungsdienst am Oberlandesgericht Braunschweig
  • 2009–2010: Zweites Juristisches Staatsexamen, Abschluss als Assessor
  • 1. November 2010: Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Gründung der Kanzlei Wrase

Inkasso Anwalt für offene Forderungen

Für den Forderungseinzug betreibt die Kanzlei Wrase das Angebot inkasso agency. Dort können Gläubiger ihre offene Forderung zunächst für eine kostenfreie Ersteinschätzung schildern. Den Umfang eines anschließenden Mandats und die Kosten stimmt die Kanzlei danach gesondert ab.

Typische Fälle sind beispielsweise:

  • Offene Rechnungen aus Lieferungen, Aufträgen und Dienstleistungen
  • Ausstehende Honorare gegenüber Kunden, Klienten oder Patienten
  • Mietrückstände und andere wiederkehrende Zahlungen
  • Private Darlehen, die nicht zurückgezahlt werden
  • Vorhandene Titel wie ein Urteil oder Vollstreckungsbescheid, auf die trotzdem keine Zahlung folgt

Inkasso Anwalt oder Inkassobüro?

Wer Inkasso beauftragen möchte, kann sich an ein Inkassobüro oder an eine Kanzlei wenden. Beide fordern den Schuldner zunächst außergerichtlich zur Zahlung auf. Ein Rechtsanwalt prüft dabei jedoch auch Anspruch, Fälligkeit, Verzug und mögliche Einwendungen des Schuldners.

Der Unterschied zeigt sich vor allem, wenn der Schuldner die Forderung bestreitet. In diesem Fall kann der Anwalt das Verfahren ohne Wechsel des Ansprechpartners vor Gericht weiterführen. Gerade bei höheren oder streitigen Forderungen ist eine frühe anwaltliche Prüfung deshalb sinnvoll.

Ablauf: So geht der Inkasso Anwalt vor

Bei der Kanzlei Wrase beginnt jeder Fall mit den Unterlagen. Danach folgen je nach Lage diese Schritte:

  1. Prüfung: Zuerst werden Rechnung, Vertrag, Verzug und bisherige Korrespondenz ausgewertet.
  2. Abstimmung: Anschließend werden Vorgehen und voraussichtliche Kosten besprochen.
  3. Zahlungsaufforderung: Danach erhält der Schuldner ein anwaltliches Schreiben mit Frist.
  4. Gerichtliches Mahnverfahren oder Klage: Zahlt der Schuldner trotzdem nicht, folgt der Weg zu Gericht.
  5. Zwangsvollstreckung: Mit einem Titel lassen sich schließlich Vollstreckungsmaßnahmen einleiten.

Wichtig ist außerdem der Zeitpunkt des Verzugs. Nach § 286 BGB gerät ein Schuldner spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug. Bei Verbrauchern gilt das allerdings nur, wenn die Rechnung auf diese Folge hinweist.

Weitere Rechtsgebiete der Kanzlei Wrase

Neben dem Forderungseinzug liegt ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei auf dem Recht der digitalen Medien und dem gewerblichen Rechtsschutz:

  • Urheberrecht: Nutzung von Fotos, Videos und anderen Inhalten sowie Abmahnungen
  • Markenrecht: Markenverletzungen, Abmahnungen und Durchsetzung von Kennzeichenrechten
  • Wettbewerbsrecht: Abmahnungen, Werbung und Anforderungen an den Onlineauftritt
  • Datenschutzrecht: DSGVO-Auskunft, Betroffenenrechte, Datenschutzvorfälle und Schadensersatz
  • Internet-, IT- und KI-Recht: Plattformen, Onlineverträge, Software, Lizenzen und der Einsatz künstlicher Intelligenz

Mitgliedschaften

Als Rechtsanwalt ist Björn Wrase Mitglied der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg. Außerdem gehört er diesen Verbänden an:

  • Deutscher Anwaltverein (DAV) und DAV Forum Junge Anwaltschaft
  • DAV Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie (davit)
  • Hamburgischer Anwaltverein e.V.
  • Deutsche Gesellschaft für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR)

Kontakt zum Inkasso Anwalt Björn Wrase

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